Piercing und Tattoos bei Minderjährigen.

Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Jugendliche ab 14 Jahre werden unter Einbeziehung folgender Bedingungen bei uns gepierct Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und sich als solcher ausweisen kann. Folgende Unterlagen sind mitzubringen: Ausweis/Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren brauchen wie die vollständigen Unterlagen. – Eine ausgefüllte Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. – Ausweis/Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten, der die Einverständniserklärung unterschrieben hat. – Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person Folgende Angaben sind in der Einverständniserklärung zu machen: – Name und Anschrift des Minderjährigen – Geb. Datum des Minderjährigen – Unterschrift und Telefonnummer des Erziehungsberechtigten. – Alternativ zum Personalausweis werden folgende Dokumente akzeptiert: – Reisepass – Führerschein – Kinderausweis – Aufenthaltsgenehmigung Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle oben angegebenen Dokumente von dem gesetzlichen Vormund ausgestellt werden. Wenn weitere Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese VOR einem Besuch mit uns telefonisch geklärt werden. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen ALLE Dokumente vorhanden sein. Wir bitte hierfür um Verständnis. Tätowiert wird bei uns ab dem vollendeten 18 Lebensjahr. Unter 18 Tätowieren wir in Ausnahmefälle. Unter 16 Tätowieren wir nicht.